Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
NK Scheibenfolierung / Noah Kopetzky, Droste-Hülshoff-Straße 13, 59457 Werl
§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle mit uns, NK Scheibenfolierung / Noah Kopetzky, Droste-Hülshoff-Straße 13, 59457 Werl, E-Mail: info@nk-scheibenfolierung.de, und Ihnen als unseren Kunden geschlossenen Verträge. Diese AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.
2. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
3. Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
4. Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen, die von uns erbracht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Fahrzeug Scheibentönung.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Ein Vertrag wird mit der Auftragserteilung durch den Kunden und deren Annahme durch den Dienstleister geschlossen. Ein Vertragsabschluss kommt insbesondere auch durch die Vereinbarung eines Termins zur Scheibenfolierung zustande. Vertragliche Grundlage hinsichtlich der einzelnen zu erbringenden Leistungen ist die Annahme des übersandten bzw. ausgehändigten Angebots durch Unterschrift Ihrerseits oder durch Rücksendung der Mail mit dem Angebot zusammen mit einer klaren Annahmeerklärung.
2. Wir sind berechtigt, Aufträge abzulehnen.
§ 3 Fahrzeug Scheibentönung
1. Es können ausschließlich Glasscheiben foliert werden. Für Folierungen, auf Kundenwunsch, an Kunststofffenstern übernehmen wir keine Gewährleistung, da der Kleber mit dem Kunststoff reagieren kann und es zu Blasen- und Rissbildung führen kann.
2. An verstellbaren Fenstern wird die Folie so angebracht, dass der sichtbare Bereich im geschlossenen Zustand getönt ist. Die Folie kann und darf an diesen Fenstern nicht ganz bis an den oberen Rand verlegt werden. Bei Fahrzeugen ohne Siebdruckrand bleibt aus technischen Gründen ein schmaler, teilweise ungleichmäßiger Lichtspalt am Rand bestehen, dieser kann teilweise auch ungleichmäßig verlaufen, da hier die Folie nicht unter das Gummi geschoben werden kann. Bei Fahrzeugen mit Siebdruckrand (schwarzer, gepunkteter Rand) haftet die Folie im getrockneten Zustand zunächst sehr schwer. Dieser Rand zeichnet sich im getrockneten Zustand als heller Rand ab. Es gibt Fahrzeuge, an denen der Siebdruckrand sehr breit ist, dieser Bereich kann nach der Trocknung sehr ungleichmäßig und/oder fleckig trocknen.
3. Es kann vorkommen, dass bei einigen Fahrzeugtypen eine Teilung der Heckscheiben-Folie erforderlich ist. Hierbei entsteht eine Schnittkante. Diese Schnittkante ist je nach Fahrzeugmodell evtl. später teilweise sichtbar.
4. Nach 1–2 Tagen ist ggf. eine Nachbearbeitung erforderlich. Die KFZ-Folie benötigt je nach Witterung ca. 1–4 Wochen zum Austrocknen (je kälter, umso länger). Benutzen Sie in diesem Zeitraum keine Heckscheibenheizung und öffnen Sie keine verstellbaren Fenster, die getönt wurden.
§ 4 Rechtliche Hinweise zu Fahrzeug Scheibentönung
1. Eine Autoscheibentönung darf aus rechtlichen Gründen erst ab der B-Säule erfolgen. Getönte Folien dürfen nicht an der Frontscheibe und an den beiden vorderen Seitenscheiben angebracht werden.
2. An der Heckscheibe dürfen getönte Folien nur angebracht werden, falls sich ein zweiter (intakter) Außenspiegel am Fahrzeug befindet. Tönungsfolien für Autoscheiben müssen gem. § 22a Abs. 1 Nr. 3 StVZO in einer Bauart (ABG) ausgeführt werden. Diesbezüglich ist der § 35b Abs. 2 StVZO zu berücksichtigen, dieser verlangt, dass für den Fahrer des Fahrzeuges ein ausreichendes Sichtfeld gewährleistet sein muss.
3. Die ABG ist immer im Fahrzeug mitzuführen.
4. An Fahrzeugen mit serienmäßiger 3. Bremsleuchte in der Heckscheibe ist es vorgeschrieben, die Folie in diesem Bereich freizulassen bzw. auszuschneiden.
5. Sonnenblendstreifen an der Windschutzscheibe dürfen in Deutschland genehmigungsfrei angebracht werden, wenn folgende Einschränkungen beachtet werden: Die Gesamtfläche aller an der Scheibe befestigten Aufkleber darf 0,1 m² nicht überschreiten. Es darf nicht mehr als 1/4 der Scheibenfläche beklebt sein. Die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben. Die nach § 35b Absatz 2 Satz 1 der StVZO geforderte freie Sicht muss sichergestellt sein. Für den Fahrzeugführer muss ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein.
§ 5 Mitwirkungspflicht des Kunden
1. Es obliegt Ihnen als Kunden, ein gereinigtes Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Ein Mehraufwand für eine aufwendigere Reinigung als üblich wird in Rechnung gestellt.
2. Verzögert sich die Bearbeitung des Auftrages, weil die Ihnen obliegenden Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäß erbracht werden, entstehen Ihnen dadurch keine Schadensersatzansprüche.
3. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern sich nachträglich herausstellt, dass das Anbringen der gewünschten Folierung aus technischen oder sonstigen Gründen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, nicht möglich ist.
4. Ist eine Folierung nicht möglich und erklären wir den Rücktritt vom Vertrag, haben Sie uns die bis zu unserem Rücktritt angefallenen Kosten zu ersetzen.
§ 5 Preise
1. Der vereinbarte Preis ist bindend. Zahlungen sind ohne jeglichen Abzug zu leisten.
2. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung des Preises bei Rücknahme bzw. Übergabe des Fahrzeugs.
3. Zahlungen sind stets per Online-Überweisung zu tätigen.
4. Ihnen stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als Ihr Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
§ 6 Abnahme
1. Die Abnahme des Fahrzeugs durch Sie erfolgt je nach Fahrzeug an dem von uns oder Ihnen festgelegten Ort der Durchführung. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Ist das Werk mangelhaft, haben Sie den Mangel konkret zu benennen und schriftlich anzuzeigen. Findet die Leistungserbringung bei dem Kunden vor Ort statt, erfolgt dort die Abnahme, sofern nicht anders vereinbart.
2. Sie kommen in Annahmeverzug, wenn Sie es versäumen, das Fahrzeug innerhalb einer Woche nach Fertigstellung abzuholen und wir Sie daraufhin zur Abholung aufgefordert haben.
3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes geht spätestens mit der Abnahme auf Sie über. Befinden Sie sich mit der Abholung des Auftragsgegenstandes in Verzug, können wir pauschal die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Ihren Lasten.
§ 7 Gewährleistung
1. Der Kunde oder der von ihm Beauftragte hat nach Fertigstellung bei Rücknahme bzw. Abnahme das Kraftfahrzeug unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Nimmt der Kunde das Fahrzeug trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme vorbehält.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, beginnend mit der vollständigen Abnahme.
3. Unsere Gewähr für etwaige Mängel beschränkt sich zunächst nur auf Nachbesserung.
4. Trotz größter Sorgfalt ist es nicht möglich, eine Scheibentönung völlig staubfrei und ohne jegliche Unebenheit zu realisieren. Die Leistungserbringung erfolgt in Handarbeit. Da die Umwelt nie frei von Staub ist, können bei genauer Betrachtung aus nächster Nähe Staubpartikel und Umwelteinflüsse erkennbar sein, insbesondere an den Rändern und dort, wo Verkleidungen/Gummis sehr eng sind und diese nicht demontiert werden. Des Weiteren sind kleinere Punkte im Gesamtbereich ebenfalls normal, da sich in jedem Fahrzeug und in der Luft Staubpartikel befinden. (In beiden Fällen liegen keine Gründe zur Reklamation oder Erneuerung vor.) Bei verspiegelten Folien verstärkt sich dieser Effekt.
§ 8 Terminvereinbarung
1. Mit dem Absenden des Formulars zur Auftragsbestätigung erteilen Sie uns einen schriftlichen Auftrag zur Durchführung einer kostenpflichtigen Dienstleistung. Die erforderlichen Vorbereitungen und die Zeit, die für die Ausführung der Arbeiten benötigt wird, ist für Sie nach dem Absenden des Formulars verbindlich.
§ 9 Pfandrecht
1. Uns steht wegen unserer Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem auf Grund des Auftrags in unseren Besitz gelangten Fahrzeug zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früheren Arbeiten geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsfahrzeug in Verbindung stehen.
Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand Ihnen gehört.
§ 10 Stornierung
1. Der Kunde hat das Recht, die Leistungserbringung jederzeit zu stornieren, indem er uns eine schriftliche Mitteilung zukommen lässt. Die Stornierung wird zum Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Mitteilung wirksam.
2. Im Falle einer Stornierung durch den Kunden ist dieser verpflichtet, alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten und Aufwendungen zu tragen.
3. Bei einer Stornierung durch den Kunden fällt eine Stornogebühr in Höhe von 10–15 % des vereinbarten Gesamtbetrags an, abhängig von den bereits erbrachten Dienstleistungen und den entstandenen Kosten. Die genaue Höhe der Stornogebühr wird in Absprache mit dem Kunden festgelegt.
4. Wir behalten uns das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit zu stornieren. In einem solchen Fall werden wir dem Kunden alle bereits geleisteten Zahlungen zurückerstatten, abzüglich der bis dahin entstandenen Kosten.
5. Weitere Ansprüche oder Rechte des Kunden im Zusammenhang mit der Stornierung sind ausgeschlossen.
§ 11 Haftung
1. Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
2. In sonstigen Fällen haften wir nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen, und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.
3. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
4. Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 12 Urheberrechte
Wir behalten uns an Angebotsunterlagen sowie allen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor. Als „vertraulich“ bezeichnete Unterlagen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.
§ 13 Datenschutz
Bei Vertragsschluss erheben und verarbeiten wir die uns von unseren Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in unserem System und nutzen diese für die Dauer der Vertragsabwicklung, also für die Auftragsabwicklung und Abrechnung. Unter personenbezogenen Daten sind die Informationen zu verstehen, aufgrund derer eine Person identifiziert werden kann, wie z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung etc. Sofern erwünscht, erteilen wir unseren Kunden Auskunft über die bei uns von diesen gespeicherten Daten.
§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Wenn Sie Kaufmann, Kunde oder Unternehmer sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Auftragsaufgabe in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von NK Scheibenfolierung in Lippstadt.
3. Mündliche Zusagen, Nebenabreden oder sonstiges bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform; das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
